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Versichertenberater sind ehrenamtliche Vertrauensleute, die den Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn sie Fragen zur Rentenversicherung haben. Sie werden von den anerkannten Arbeitnehmer-organisationen gestellt und von den Selbstverwaltungsorganen der jeweiligen Rentenversicherung gewählt. Ihre Amtszeit ist identisch mit der Amtszeit der Selbstverwaltung; gewählt wird in der so genannten Sozialwahl alle sechs Jahre, zuletzt 2011. Versichertenberater sind ehrenamtlich tätig. Das hat auch den Vorteil, dass sie nicht an die Öffnungszeiten von Ämtern oder Behörden gebunden sind und vielfach auch abends zur Verfügung stehen. Versichertenberater unterliegen der Schweigepflicht und dem Datenschutzgesetz.
Wie eben schon gesagt sind Versichertenberater ehrenamtliche Vertrauensleute für die Versicherten der Rentenversicherung – also nicht nur für KAB-Mitglieder, sondern für alle Versicherten. Hauptsächlichste Aufgabe ist die Beratung in Rentenfragen sowie die Annahme von Rentenanträgen und sonstigen Anträgen an die Deutsche Rentenversicherung. Versichertenberater sollen regelmäßig öffentliche Sprechstunden anbieten, aber sie stehen oft auch für besonders vereinbarte Termine zur Verfügung.
(Reihenfolge von Nord nach Süd)