
Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der KAB Freizeiten und Reisedienst GmbH. Bitte lesen Sie den folgenden Text sorgfältig durch.
1. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die KAB Freizeiten und Reisedienst GmbH zustande. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb von zehn Tagen die Annahme erklären.
2. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von $ 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Soweit den besonderen Kataloghinweisen nicht etwas anderes zu entnehmen ist, zahlen Sie bitte den Restreisepreis vier Wochen vor Reisebeginn. Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach Eingang der Restzahlung, spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn.
3. Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen im Katalog sowie aus den entsprechenden Angaben der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für die KAB Freizeiten und Reisedienst GmbH bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise selbstverständlich informieren werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Die KAB Freizeiten und Reisedienst GmbH wird Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reisen geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte müssen Sie unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1. Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen sowie für die uns mit dem Rücktritt oder der Kündigung entstehenden Kosten verlangen. Unser Ersatzanspruch errechnet sich unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen. Die KAB Freizeiten und Reisedienst GmbH kann den Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zu dem Reisepreis pauschalieren. Ihnen bleibt es grundsätzlich unbenommen den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Kündigung keine oder lediglich geringere Kosten entstanden sind. Die Höhe des regelmäßigen pauschalierten Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte der Ziffer 18 dieser Reisebedingungen.
5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten.
5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.4 Schriftform
Kündigungs-, Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge von vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
7. Rücktritt und Kündigung durch die KAB Freizeiten und Reisedienst GmbH
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Mafle vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; müssen uns aber den Wert der gesparten Aufwendungen und die Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung erlangen;
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück;
c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung der KAB Freizeiten und Reisedienst GmbH
9.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: die gewissenhafte Reisevorbereitung; die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; die Richtigkeit der Beschreibung aller im Katalog angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns herausgegebenen Prospekten, die Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind; die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2 Erfüllungshilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
9.3 Fremdleistungen
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe- und Mitwirkungspflicht
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich bitte an unseren Reiseleiter oder direkt an die KAB Freizeiten und Reisedienst GmbH. Sie erreichen uns montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter der folgenden Telefonnummer: (0951) 91 691 41, Fax: (0951) 91 691 49
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.
10.4 Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von oben genannten Vorschriften sowie deren Änderungen zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich.
12. Beschränkung der Haftung
12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkungen
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich von uns herbeigeführt worden ist oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
12.2 Deliktische Haftungsbeschränkungen
Schadenersatzansprüche uns gegenüber aus unerlaubter Handlung sind, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, bei Personenschäden auf 75000,- Euro, bei Sachschäden auf 4000,- Euro beschränkt. Liegt der Reisepreis über 1333,- Euro, ist die Haftung auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise.
12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden, gesetzlichen Vorschriften, die auf von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglicher Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Ihre Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren in 6 Monaten.
14. Versicherungen
14.1 Insolvenzschutzversicherung
Mit der Reisebestätigung/Rechnung erhalten Sie den Reisepreissicherungsschein. Das Insolvenzrisiko haben wir bei der tourvers Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, D 22453 Hamburg, abgesichert. Der Sicherungsschein verbrieft Ihnen bei Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit den direkten Anspruch gegen den Versicherer.
15. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Bamberg.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
18. Stornobedingungen
Der pauschalierte Ersatzanspruch im Falle der Kündigung oder des Rücktritts des Reisenden beträgt in der Regel:
bis 60 Tage vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises, mindestens 25,- €, bis 30 Tage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises, mindestens 50,- €, bis 16 Tage vor Reiseantritt 50 % des
Reisepreises, mindestens 100,- €, bis 5 Tage vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises, mindestens 100,- €
bis ein Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises, mindestens 100,- €, an dem Tag der Abreise 100 % des Reisepreises, mindestens 100,- €