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Mindestlohn-Kommission muss Tarifabschlüsse berücksichtigen

Pressemitteilung des KAB Bundesausschusses:
Stufenweise 12,50 € einführen

Pressemitteilung des KAB Bundesausschusses: Stufenweise 12,50 € einführen

Köln, den 14.Juni 2016. Die KAB Deutschlands warnt die Mindestlohn-Kommission die beschlossenen Tariferhöhungen nicht einzubeziehen. "Es ist besonders jenen Menschen, die auf den niedrigen Mindestlohn angewiesen sind, nicht zu vermitteln, warum ausgehandelte und wirksame Tarifverträge nicht zur Mindestlohnberechnung herangezogen werden", erklärte KAB-Bundesvorsitzender Andreas Luttmer-Bensmann. Eine zweijährige Festschreibung auf 8,77 Euro brutto pro Stunde würde nach Ansicht des KAB-Vorsitzenden "die Spaltung im Niedriglohnbereich weiter verschärfen".

Er kritisierte besonders die Vertreter der Arbeitgeberseite in der Mindestlohnkommission, die die Einbeziehung der beschlossenen Tarifabschlüsse blockiert, indem sie sich an den Tarifindex des Statistischen Bundesamtes, der weder die Steigerungen im Öffentlichen Dienst noch den Abschluss in der Metall- und Elektro-Industrie berücksichtigt. Mit Berücksichtigung aller Tarifabschlüsse würde der Mindestlohn ab 1. Januar 2017 auf 8,87 Euro steigen.

Gute Arbeitsmarktlage berücksichtigen

"Hier wird bewusst die Spaltung der Arbeitnehmer in Kauf genommen, um Arbeitgeber zu entlasten. Die erkämpften Lohnerhöhungen müssen auch Mindestlohn-Empfängen direkt zugute kommen", so Luttmer-Bensmann. Der Bundesvorstand der KAB Deutschlands hatte in seine jüngsten Sitzung die Kommission aufgefordert, neben "dem Tarifindex unter Einbeziehung aller bekannten Tarifabschlüsse die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die Arbeitsmarktlage stärker zu gewichten". Darüber hinaus müsse im Blick bleiben, dass die Festlegung für zwei Jahre Bestand hat und damit auch eine Zukunftsperspektive gegeben sein muss.

Angesichts der wirtschaftlichen Situation, dem Anstieg der Altersarmut und den steigenden Lebenshaltungskosten spricht sich die KAB für eine sofortige Anhebung des Mindestlohns auf 9,70 Euro pro Stunde aus. Darüber hinaus soll in den nächsten Jahren der gesetzliche Mindestlohn stufenweise auf 12,50 Euro erhöht werden, "um durch höhere Löhne Altersarmut zu verhindern und der Wirtschaftskraft Deutschlands im europäischen Kontext gerecht zu werden".

Mit dem jetzigen Angebot sorge die Mindestlohn-Kommission dafür, dass immer mehr Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich abgehängt werden, so die KAB. "Trotz bester Konjunktur liege der deutsche Mindestlohn im europäischen Vergleich lediglich im Mittelfeld. ", so Luttmer-Bensmann