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Der Ökonomisierung des Lebens werden Grenzen gesetzt!

Der Ökonomisierung des Lebens werden Grenzen gesetzt KAB begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und blickt mit Stolz auf einen 25-jährigen Kampf für den arbeitsfreien Sonntag

Karlsruhe/Bamberg, 01. Dezember 2009. Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Erzdiözese Bamberg begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Schutz des arbeitsfreien Sonntages. Das Bundesverfassungsgericht entschied über eine Klage des katholischen Erzbistums Berlin und der evangelischen Landeskirche von Berlin-Brandenburg, die sich gegen die Zulassung von 10 verkaufsoffenen Sonntagen, vor allem auch an den vier Adventssonntagen, in Berlin richtete. So dürfen „bloße wirtschaftliche Interessen von Verkaufsstelleninhabern und alltägliche Erwerbsinteressen der Käufer“ nicht als Begründung für die Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen herangezogen werden.

Karlsruhe/Bamberg, 01. Dezember 2009. Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Erzdiözese Bamberg begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Schutz des arbeitsfreien Sonntages. Das Bundesverfassungsgericht entschied über eine Klage des katholischen Erzbistums Berlin und der evangelischen Landeskirche von Berlin-Brandenburg, die sich gegen die Zulassung von 10 verkaufsoffenen Sonntagen, vor allem auch an den vier Adventssonntagen, in Berlin richtete. So dürfen „bloße wirtschaftliche Interessen von Verkaufsstelleninhabern und alltägliche Erwerbsinteressen der Käufer“ nicht als Begründung für die Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen herangezogen werden.

Dies bestätigt unseren 25-jährigen Kampf um den Erhalt des arbeitsfreien Sonn-tags und erfüllt unsere KAB-Verantwortlichen und Mitglieder mit Stolz, die bereits Ende der achtziger Jahre 100.000 Unterschriften dem damaligen Bundesarbeitsminister Norbert Blüm gegen die Zunahme der verkaufsoffenen Sonntage übergeben haben, so der KAB-Diözesanverbandsvorsitzende Werner Böhnlein. KAB-Geschäftsführer Ralph Korschinsky erklärte, dass die Entscheidung richtungsweisend auch für andere Branchen sei. Es gehe hier nicht nur um ein oder zwei Sonntagsöffnungen, so Korschinsky, sondern um die Frage, welchen Stellenwert der Sonntag für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft hat. Hier hat das Verfassungsgericht eindeutige Aussagen getroffen. Für die KAB ist die stetige Aushöhlung des Sonntagsschutzes ein Zeichen der Orientierungslosigkeit in unserer Gesellschaft und der Ökonomisierung von immer mehr Lebensbereichen, erklärt Ralph Korschinsky. Die Kommunen überbieten sich gegenseitig mit Shopping-Events, so Korschinsky, doch die Interessen der im Einzelhandel beschäftigten Frauen und Männer geraten unter die Räder. Dieses Signal der Richter aus Karlsruhe an die Politiker und wirtschaftlich Verantwortlichen war längst überfällig. Dies ermöglicht der KAB gemeinsam mit den Gewerkschaften auch in anderen Branchen, der schleichenden Aushöhlung des Sonntags die Grenzen aufzuzeigen. Seit vielen Jahren setzt sich die KAB für den Erhalt des arbeitsfreien Sonntags ein. Der Sonntag ist der Tag der Familie und der einzige verlässliche Tag für soziale Kontakte und für die Vereine. Seit den 80er Jahren haben Frauen und Männer der KAB für den Erhalt des arbeitsfreien Sonntags gekämpft und unzählige Informationsveranstaltungen durchgeführt. Auf kommunaler Ebene setzen sich Mitglieder der KAB gegen Sonntagsöffnungen in den Kommunen und Städten ein und finden hierbei Koalitionspartner auf Seiten der Gewerkschaften und auch in den Pfarrgemeinden.