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Pressemitteilung der KAB Deutschland zur Begrenzung der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen

Köln 26.11.2014 - Zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Begrenzung der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen erklärt die Bundesvorsitzende der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands KAB, Regina-Dolores Stieler-Hinz:

Köln 26.11.2014 - Zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Begrenzung der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen erklärt die Bundesvorsitzende der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands KAB, Regina-Dolores Stieler-Hinz:

"Arbeitnehmer brauchen auch genug Zeit für Erholung und Erhaltung der Gesundheit, für Familienleben, soziales Miteinander und kulturelle Aktivitäten. Durch die in mehreren Bundesländern, darunter in Hessen praktizierte sukzessive Ausweitung der Bedarfsgewerbeverordnungen auf immer mehr Branchen wurde der Sonn- und Feiertagsschutz letztlich völlig ad absurdum geführt - und dies einzig zu Lasten der Mitarbeiter, deren Angehörige und Freunde. Die Botschaft des Bundesverwaltungsgericht ist eindeutig: Leben ist mehr als Arbeit, Produktion und Geld verdienen. Es ist ein klares Zeichen an die Arbeitgeber, den Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zu achten, so wie dies im Grundgesetz und Arbeitszeitschutzgesetz verankert ist."

KAB Arbeitsmarkt- und Sozialrechtsexperte Hannes Kreller sieht in dem Urteil auch eine deutliche Rüge an die Landesregierung Hessen, zusätzliche Ausnahmeregelungen über einen Verwaltungsweg zu schaffen und damit die Sonntagsruhe immer mehr auszuhebeln. Die gelegentliche, regelmäßige oder ständige Sonn- und Feiertagsarbeit stieg in der Zeit von 1995 bis 2012 von 21.4 auf 28,6%. Allein beim Verkaufspersonal ist eine Steigerung von 8,4% auf 23,8% im gleichen Zeitraum zu verzeichnen. Jeder 4. Beschäftigte arbeitet in dieser Branche auch Sonntags. "Dieses Urteil ist auch eine Aufforderung an alle Landesregierungen ihre Ausnahmeregelungen in den Bedarfsgewerbeverordnungen umgehend zu überprüfen", so Kreller.

KAB Pressestelle