KAB Bamberg

Archivierte News

Das Streikbrechertum zieht weiter Kreise

Auch nach der Tarifeinigung: Gesetzesverstöße bei der Deutschen Post und DHL habe keine Konsequenzen

Köln 09.07. - Für die Tarifpartner ein Erfolg - für die Gesellschaft, den sozialen Zusammenhalt und die Rechtsprechung eine Niederlage! Obwohl die Gesetzeslage klar ist und immer wieder auch von obersten Gerichten unterstrichen wird, haben sich Deutsche Post und DHL während des Streiks dreist über das Verbot der Sonntagsarbeit hinweggesetzt. Und das Beispiel macht weiter Schule, weil Politik und Justiz untätig zusehen, wie Gesetze gebrochen werden.

 

 

Auch nach der Tarifeinigung: Gesetzesverstöße bei der Deutschen Post und DHL habe keine Konsequenzen

Köln 09.07. - Für die Tarifpartner ein Erfolg - für die Gesellschaft, den sozialen Zusammenhalt und die Rechtsprechung eine Niederlage! Obwohl die Gesetzeslage klar ist und immer wieder auch von obersten Gerichten unterstrichen wird, haben sich Deutsche Post und DHL während des Streiks dreist über das Verbot der Sonntagsarbeit hinweggesetzt. Und das Beispiel macht weiter Schule, weil Politik und Justiz untätig zusehen, wie Gesetze gebrochen werden.

Post und DHL haben es vorgemacht: Wer gegen das sonntägliche Arbeitsverbot verstößt, wird nicht juristisch belangt.  Zwar darf laut Arbeitszeitgesetz sonntags nur gearbeitet werden, wenn dies unabdingbar ist, wie beispielsweise in Krankenhäusern und Altenheimen. "Doch wo kein Kläger da kein Richter", erklärt KAB-Arbeitsmarktexperte Hannes Kreller und Mitglied in der Allianz für den freien Sonntag. Der Konzern konnte sich des Wohlwollens  der zuständigen Ordnungsbehörden und der Arbeitsminister der Länder sicher sein.  "Das Nachsehen haben die für die Zustellung abgeorderten Mitarbeiter und deren Angehörige, für die der Sonntag als der Tag in der Woche dem familiären Zusammensein vorbehalten ist.  Als einziger Politiker hat lediglich NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider die Sonntagsarbeit in NRW während des Streiks nach zahlreichen Protesten der KAB und engagierter Bürger nur untersagt. Strafanzeige? Bußgelder? Fehlanzeige!" 

 

Arbeitszeitschutzgesetz wird nach und nach verkauft

 

Sehr teuer müsste es auch für die Stadt Kevelear werden. Seit Monaten wird den örtlichen Geschäften an Sonn- und Feiertagen Tür und Tor geöffnet. Es werden nicht nur Waren verkauft, die für einen Wallfahrtsort kennzeichnend sind. Gesetzliche Vorschriften bleiben ohne Konsequenzen." "Wir wissen sogar von Stellenbewerbern und Mitarbeitern einiger Geschäfte, dass sie unter Druck gesetzt werden, auch an Sonntagen zur Arbeit zu kommen", weiss Kreller. "Das letzte Urteil des Bundesverwaltungsgericht zum sonntäglichen Arbeitsverbot in der Bedarfsgewerbeverordnung scheint offenbar wirkungslos zu sein."

 

Allianz für den freien Sonntag und KAB gründen weiteres Aktionsbündnis

Zur Unterstützung ihrer Forderungen, den Sonntag zu schützen wird die Allianz am 15.7.2015 gemeinsam mit der KAB, Gewerkschaften und Kirchen ein weiteres Bündnis für Rheinland-Pfalz schmieden und die Gründung mit einer großen Protestdemonstration begleiten. Denn die Ausweitung der Öffnungszeiten im Einzelhandel in den letzten 25 Jahren zog die Ausdehnung der Arbeitszeiten auf die Abende, den Samstagnachmittag und jetzt sukzessive auch auf den Sonntag nach sich.

Pressereferat KAB Deutschlands