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Volksbegehren muss vor das Verfassungsgericht

"Kein Grund zur Panik!"

KAB-Landesvorsitzende Erna-Kathrein Groll äußert sich zuversichtlich zum Ablauf der Gerichtsverhandlung.

"Kein Grund zur Panik!"

KAB-Landesvorsitzende Erna-Kathrein Groll äußert sich zuversichtlich zum Ablauf der Gerichtsverhandlung.

Das bayerische Innenministerium hat das Volksbegehren eines breiten zivilgesellschaftlichen Bündnisses direkt an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof weitergereicht. Es teilt die Rechtsauffassung des Bündnisses nicht, dass durch CETA eine Hoheitsübertragung bayerischer Kompetenzen stattfinden werde. „Aufgrund der nachgewiesenen Offenheit des Verfassungsgerichts für Bürgerbeteiligung ist mit einer Zulassung zu rechnen.“

Nicht wirklich überrascht zeigt sich Erna-Kathrein Groll, Landesvorsitzende der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), die als einer der Träger des Volksbegehrens agiert. „Obwohl wir uns rechtlich sicher sind, hatten wir damit gerechnet, dass das Innenministerium diese Warteschleife einziehen wird. Immerhin ist dies die erste Anwendung des Art 70, Abs. 4 Satz 2, der erst im Jahr 2013 geändert wurde.“ sagte Groll auf Nachfrage.

Nach ihren Aussagen hätten profilierte Juristen nicht nur das Rechtsgutachten für die Initiatoren des Volksbegehrens verfasst, sondern stünden nun auch bereit, das Verfahren vor dem bayerischen Verfassungsgericht zu vertreten. Auch äußerte sie sich zuversichtlich, dass das Verfassungsgericht, das ja erst am Montag dem Anliegen der Bürgerbefragung eine klare Absage erteilte, hier im Sinne des Bündnisses urteilen werde. Immerhin lasse sich in dessen Rechtsprechung ein starker Zug hin zu mehr tatsächlicher Beteiligung des Volkes nachweisen.

Gleichzeitig ermutigte sie die Engagierten der KAB auf allen Ebenen, weiter für einen Erfolg des Volksbegehrens zu streiten. Nach ihrer Darstellung könne es nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts, die bis zum 23.Februar gefallen sein müsse, Zug um Zug weiter gehen. Nach der Verkündung des Urteils brauche es vier Wochen, bis dieses im Staatsanzeiger veröffentlicht ist, mit der die Frist (acht bis zwölf Wochen) für die Veröffentlichung des Eintragungszeitraums zu laufen beginne. „Wir gehen momentan davon aus, dass wir nach Ostern – vermutlich im Mai – in die heiße Phase gehen werden. So können wir bei den Kundgebungen am 1. Mai mobilisieren und erreichen damit viele Menschen“, prognostizierte Groll den weiteren Zeitablauf.