KAB Bamberg

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Rentenversicherung

Gut, wenn Ihr Ruhestand gesichert ist.

Wir machen uns stark für eine gute Rente, die Freiräume eröffnet, und gegen Altersarmut – gerade von Frauen.


Die steigende Altersarmut ist auch zukünftig eine der zentralen Herausforderungen unserer Gesellschaft. Das Risiko der Altersarmut trifft insbesondere Personengruppen wie Langzeitarbeitslose, Erwerbsgeminderte, Erwerbstätige in prekären Beschäftigungsverhältnissen und Menschen, die wegen Kindererziehung und/oder Pflege langfristig auf Erwerbsarbeit verzichten oder diese reduzieren. Die fachliche Beratung der Selbstverwaltung ist zu stärken. Zur umlagefinanzierten, solidarischen und leistungsbezogenen gesetzlichen Rentenversicherung gibt es keine Alternative.  

Wir fordern:  

  • Durch den Aufbau einer Sockelrente wird die Existenzsicherung im Alter gewährleistet und Armut verhindert.  
  • Die Rente muss im Alter die Lebensleistung der Menschen widerspiegeln.  
  • Die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung ist weiter auszubauen und aus Steuermitteln zu finanzieren.  
  • Die rentenrechtliche Absicherung von familiär und ehrenamtlich tätigen Pflegepersonen muss verbessert werden, auch Pflegepersonen im Rentenalter sind einzubeziehen.  
  • Die gesetzliche Rentenversicherung muss zu einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung unter Einbeziehung aller Erwerbstätigen weiterentwickelt werden.  
  • Das Leistungsniveau der Erwerbsminderungsrenten ist qualifiziert anzuheben.  
  • Bei der Festlegung des Beitragssatzes und der Mindest- und Höchstgrenzen der Nachhaltigkeitsrücklage muss die Selbstverwaltung beteiligt werden.  
  • Die Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen und der Umfang des Reha-Budgets müssen sich nach Bedarf und nicht nach der Kassenlage richten. Die Entscheidungskompetenz muss bei der Selbstverwaltung liegen.    

Dafür engagieren wir uns in der Selbstverwaltung:  

  • Die eigenen Rehabilitationseinrichtungen der Rentenversicherungsträger sind zu erhalten. Die qualifizierten Angebote sind auszubauen, die Effizienz und die Zusammenarbeit der Einrichtungen untereinander müssen gestärkt werden.  
  • Qualifizierte Maßnahmen zur Prävention und Wiedereingliederung ins Erwerbsleben sind ebenso auszubauen wie die Information und Beratung. Notwendig ist eine bessere Einbindung und Vernetzung aller Leistungsanbieter und -träger im Bereich der Prävention
  • und der Rehabilitation.  
  • Die Entscheidungskompetenz der Selbstverwaltung in den Widerspruchsausschüssen muss gestärkt werden.