KAB Bamberg

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Pflegeversicherung

Gut, wenn Sie Hilfe bekommen.

Wir kämpfen für eine menschliche Pflege – und für eine stärkere Unterstützung von pflegenden Angehörigen und Fachkräften.

Die Weiterentwicklung und Absicherung der Pflege ist eine der zentralen Zukunftsaufgaben in einer älter werdenden Gesellschaft. Die soziale Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig und fünfte Säule der Sozialversicherung hat sich bewährt und muss vor dem Hintergrund des steigenden Bedarfs an die aktuellen Herausforderungen angepasst und weiterentwickelt werden. Das zweite Pflegestärkungsgesetz stellt mit der Einführung eines neuen ganzheitlichen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines neuen Begutachtungsinstruments die soziale Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage.

Damit ist ein wichtiger Schritt hin zur Sicherstellung einer menschenwürdigen und bedarfsgerechten Pflege für alle Pflegebedürftigen getan.  

Wir fordern:  

  • Um den weiteren Wertverlust in der Pflegeversicherung zu vermeiden, müssen die Leistungen insbesondere im ambulanten Bereich deutlich angehoben und jährlich regelgebunden angepasst werden.  
  • Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern/-innen ist beizubehalten und als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuermitteln zu finanzieren.  
  • Die solidarische Finanzierungsbasis der sozialen Pflegeversicherung muss gestärkt werden durch - die Einbeziehung aller Einwohner/-innen und ihrer Einkünfte in die Finanzierung,
    - die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze auf die Höhe der Bemessungsgrenze der Rentenversicherung,
    - die Beteiligung der privaten Pflegeversicherung am solidarischen Ausgleich.  
  • Eine kostenfreie, gleichwertige und qualitative Ausbildung der Pflegeberufe ist zu gewährleisten, die tarifliche Bezahlung aller Pflegekräfte ist zu sichern.      

Dafür engagieren wir uns in der Selbstverwaltung:  

  • Mitwirkung an der Umstellung der Leistungen auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsinstrument.  
  • Die Umsetzung des Beratungsanspruchs für pflegende Angehörige ist zu gewährleisten. Regionale trägerübergreifende und unabhängige Beratungsstellen müssen ebenso ausgebaut werden wie Angebote von qualitativen Unterstützungs- und Weiterbildungsmaßnahmen.  
  • Die qualitative und quantitative Personalbemessung muss sich nach dem tatsächlichen
  • Pflegebedarf richten und eine menschenwürdige Pflege und gute Arbeit in der Pflege ermöglichen. Dazu braucht es einen deutlich besseren und verbindlichen Personalschlüssel, die Fachkräftequote ist zu erhöhen.   
  • Das neue Bewertungssystem zur Beurteilung von Pflegeeinrichtungen muss die Ergebnisqualität von Pflege in den Vordergrund stellen. Pflegeeinrichtungen müssen
  • jährlich und unangemeldet kontrolliert werden.