KAB Bamberg

Archivierte News

Shopping und Umsatzinteresse ist kein Grund für Sonntagsöffnungen

KAB-Sozialexperte Kreller begrüßt Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes

Leipzig/ Köln. Die KAB Deutschlands begrüßt das Urteil des Bundesveraltungsgerichts zu der Sonntagsöffnung der Stadt Worms.

KAB-Sozialexperte Kreller begrüßt Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes

Leipzig/ Köln. Die KAB Deutschlands begrüßt das Urteil des Bundesveraltungsgerichts zu der Sonntagsöffnung der Stadt Worms.

Die Stadt hatte die Genehmigung zu Ladenöffnungen am 29. Dezember 2013 nachträglich als "Silvestermarkt" bezeichnet. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied heute, dass die Rechtsverordnung der Stadt Worms zur Freigabe der Ladenöffnung unwirksam war. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte damals einen Normenkontrollantrag gestellt, der jedoch vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz abgelehnt wurde.

"Das jetzige Urteil", so Hannes Kreller, Vertreter der KAB in der bundesweiten Allianz für den freien Sonntag, "gibt uns nicht nur Recht, sondern ist eine Ohrfeige für das rheinland-pfälzische Verwaltungsgericht sowie für die Stadt Worms, die glaubt, ohne Sachgrund Genehmigungen für Sonntagsöffnungen aussprechen zu können." Die zur Prüfung gestellte Rechtsverordnung war rechtswidrig, entschied das BVerwG, weil nach Paragraph10 des rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetzes (LadöffnG), da bei einer gebotenen grundgesetzkonformen Auslegung die Verordnung nicht gerechtfertigt ist. Das Grundgesetz beinhaltet Artikel 139,  wonach der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung gesetzlich geschützt und nach Artikel 57 "Sonntage und gesetzliche Feiertage arbeitsfrei" sind.

FDP und Handelsverband wollen Sonntagschutz aufweichen
Die Leipziger Bundesrichter haben mit dem Urteil einmal mehr klar gemacht, dass als Sachgrund das alleinige Umsatz- und Erwerbsinteresse der Handelsbetriebe und das Shoppinginteresse der Kundschaft nicht ausreicht. Ein darüber hinausgehendes öffentliches Interesse muss hinreichend gewichtig sein, um die konkret beabsichtigte Ladenöffnung in ihrem zeitlichen, räumlichen und gegenständlichen Umfang zu rechtfertigen. "Sonntagsshopping und Umsatzinteressen werden auch in Zukunft kein Grund für Städte und Gemeinden sein dürfen, den arbeitsfreien Sonntag zu opfern", so Kreller.

Die Allianz für den freien Sonntag, in der sich KAB, Ver.di, Betriebsseelsorge und der evangelische Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt zusammengeschlossen haben, sehen in dem heutigen Urteil eine weitere Grundlage, den Sonntagsschutz zu verstärken. "Bestrebungen der FDP in Hessen und NRW, den Sachgrund oder den Anlassbezug bei Sonntagsöffnungen zu streichen, hat das Gericht damit eine Absage erteilt", erklärt Kreller. Auch gegen die jüngste Initiative von HDE-Chef Stefan Genth, die Zahl der Ladenöffnungen mehr als zu verdoppeln, wird sich die KAB Deutschlands gemeinsam mit de Sonntagsallianz wehren, betont Kreller.

Download (Pressemitteilung) 380 KB