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"Ohne Frauen ist kein Staat zu machen"

Aus dem Bericht des Arbeitskreises Frauen der KAB Bayern

Vor 100 Jahren erhielten die Frauen in Deutschland das aktive und passive Wahlrecht. Es waren Freuen wie Hedwig Dohm, Helene Weber und Elisabeth Selbert die nicht müde wurden, die politischen Rechte von Frauen einzufordern und als Parlamentarierinnen (Weber, Selbert als eine der „Mütter des Grundgesetzes“) zu vertreten.

Lange musste die Arbeiterinnenbewegung dafür kämpfen – erst nach dem 2. Weltkrieg kam in das Grundgesetz. Männer und Freuen sind gleichberechtigt!

Wir müssen feststellen, dass der rechtlichen Gleichstellung die tatsächliche Gleichstellung in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik nicht einhergeht.

Frauen und Männer sind auch heute – nach 100 Jahren – im öffentlichen und politischen Leben nicht gleichermaßen vertreten. So waren zuletzt 1998 so wenig Frauen im Bundestag vertreten, wie seit den Wahlen im letzten Jahr. Für die Landtagswahlen 2018 in Bayern darf ein ähnliches Verschwinden von Parlamentarierinnen im Landtag erwartet werden.

Längst überholte Frauen- und Familienbilder feiern ungeniert fröhlich Urstände in rechtspopulistischen, aber auch liberalen Parteien. Sie dienen als Begründung Frauen ihre Rechte vorzuenthalten.

„Die mangelnde Heranziehung von Frauen zu öffentlichen Ämtern und ihre geringe Beteiligung in den Parlamenten ist schlicht Verfassungsbruch in Permanenz“ Dr. Elisabeth Selbert (1981)

„Ohne Frauen ist kein Staat zu machen“ damit setzen sich Frauen für Parität in den Parlamenten ein. Die KAB ist Teil dieses Netzwerkes, das mit einer Verfassungsklage versucht, zumindest die zahlenmäßige Gleichstellung in den Parlamenten herzustellen.

Nach wie vor werden Frauen schlechter bezahlt, haben Probleme Familie und Beruf wegen wenig familiengerechter Arbeitszeiten zu vereinbaren. Sie haben geringere Aufstiegschancen und am Ende weniger Rente als die Männer.

„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ Art. 3 GG

Nicht mehr, aber auch nicht weniger, fordern wir von der Bundesregierung – und der Bayerischen Staatsregierung!

Weil es so im Grundgesetzt steht.

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