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„Mit knapp vier Euro am Tag lässt sich kein Kind gesund ernähren!“

KAB: Nur mit einem Kindergrundeinkommen lässt sich soziale Gerechtigkeit erreichen

„Die Tafeln sind zum Auffangbecken einer verfehlter Sozialpolitik in Deutschland geworden. Um Kinder vor Armut und Ausschluss zu schützen, brauchen wir ein Kindergrundeinkommen“, fordert KAB-Bundes-vorsitzender Andreas Luttmer-Bensmann aus Anlass des Welttags für soziale Gerechtigkeit. In Deutschland leben mehr als 1,5 Millionen Kinder in Deutschland, deren Eltern Hartz IV beziehen.

„Für ein Kind, dass in die vierte Klasse geht und sich in der körperlichen Entwicklung befindet, bedeutet dies konkret, dass es mit vier Euro und neun Cent pro Tag mit Essen und Trinken versorgt werden muss“, so Luttmer-Bensmann. Die KAB fordert eine deutliche Anhebung der Hartz-IV-Sätze, um Kindern und Jugendlichen gesunde Ernährung und soziale und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Das Sozialstaatsgebot aus Artikel 20 des Grundgesetzes werde mit den aktuellen Hartz-IV-Sätzen außer Kraft gesetzt. „Monatlich 2,68 Euro für Bücher bedeutet nicht nur gesellschaftlichen Ausschluss, sondern die Zerstörung von Chancengleichheit und Aufstiegsmöglichkeiten durch Bildung“, erklärt Andreas Luttmer-Bensmann.

Skandal: Hartz-IV trotz Arbeit

Rund 840.000 Kinder leben in einem Haushalt, in dem mindestens ein Elternteil erwerbstätig ist und dennoch auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind. „Dies ist nicht nur ein Skandal“, so der KAB-Vorsitzende, „sondern zeigt, dass der derzeitige Mindestlohn Arbeitnehmer*innen und ihre Familien nicht aus der Armutsfalle befreit!“ Die KAB fordert die deutliche Anhebung des Mindestlohns auf mindestens 13,69 Euro.
Die Vereinten Nationen haben den 20. Februar im Jahr 2009 zum „Tag der sozialen Gerechtigkeit“ erklärt. In Deutschland leitet sich der Sozialstaatsgedanke aus Artikel 20, Absatz 1 Grundgesetz ab. Dem Bürger soll dadurch eine existenzsichernde Teilhabe an den materiellen und geistigen Gütern der Gemeinschaft garantiert werden. Vor allem soll eine Mindestsicherheit zur Führung eines selbst bestimmten Lebens in Würde und Selbstachtung gewährleistet sein.