KAB Bamberg

Liebe KAB Mitglieder!
Mensch. Würde. Selbstbestimmung.
Wahlprogramm für die Sozialwahlen 2023
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-Organisationen (ACA)
Einführung
Vom 11. April bis zum 31. Mai 2023 finden die nächste Sozialwahlen statt. Gewählt werden die Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung. Dazu kandidieren die drei christlichen Sozialverbände – das Kolpingwerk Deutschland, die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands (KAB) und der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmer-organisationen (BVEA) – gemeinsam unter dem Slogan „Mensch. Würde. Selbstbestimmung“.
Die menschenwürdige und sozial gerechte Absicherung der großen Lebensrisiken – von Krankheit und Pflegebedürftigkeit über Berufsunfälle und Erwerbsminderung bis hin zum Alter – steht im Mittelpunkt unseres Engagements. Unser Ziel ist es, die sozialen Sicherungssysteme auf die Bedürfnisse der Menschen auszurichten. Dies sehen wir als Beitrag für ein gutes Leben in Würde und Selbstbestimmung. Dabei müssen Leistungsfähigkeit und Versorgung Vorrang vor Kosten-dämpfung und Wettbewerb haben.
Wir sind überzeugt: Soziale Sicherheit braucht ehrenamtliche Beteiligung und Mitentscheidung. Deshalb unterstützen und fördern wir die Kompetenzen unserer Mandatsträger*innen für eine konstruktive Mitwirkung in den Selbstverwaltungs-gremien. Dabei setzen wir uns vor allem auch für die Gleich-stellung von Frauen bei der Besetzung von Management-positionen in der sozialen Selbstverwaltung ein.
Selbstverwaltung ist gelebte Demokratie. Sie gilt es zu stärken und weiterzuentwickeln und nicht allein der Politik zu überlassen. Für dieses Engagement brauchen wir – Kolping, KAB und BVEA – Ihre Stimme bei den Sozialwahlen 2023.
Eine starke Selbstverwaltung ist unser Ziel
Die Selbstverwaltung der Sozialversicherungssysteme gehört zum Wesenskern unseres Sozialstaates. Ihr Markenzeichen ist die freie und selbständige Verwaltung durch die beteiligten Versicherten und Arbeitgeber. Sie stärkt die Sozialpartner-schaft und unterstützt eine friedliche und demokratische Entwicklung der Gesellschaft.
Die ACA setzt sich für eine breite Beteiligung bei der Zu-kunftsgestaltung der sozialen Sicherungssysteme und die konkrete Mitgestaltung in der sozialen Selbstverwaltung ein. Die Akzeptanz der sozialen Sicherungssysteme steht in engem Zusammenhang mit ihrem Selbstbestimmungsrecht. Deshalb müssen die Entscheidungskompetenzen und Gestaltungs-möglichkeiten der Selbstverwaltung ausgebaut werden.
Die sozialen Sicherungssysteme stehen vor großen Heraus-forderungen
Unsere sozialen Sicherungssysteme haben sich in gesell-schaftlichen Wandlungsprozessen und Krisen bewährt und zu sozialer Sicherheit und sozialem Ausgleich, wie auch zu politi-scher Stabilität beigetragen.
Auch in Zukunft müssen die sozialen Sicherungssysteme gro-ße Herausforderungen bewältigen:
➢ Durch den demografischen Wandel stellt sich die Frage, wie angesichts einer alternden Bevölkerung die Finanzie-rung und die Absicherung in den sozialen Sicherungssys-temen für alle fair und solidarisch gestaltet werden kann.
➢ Durch die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt entstehen neue Formen von Arbeit, die die Frage nach menschenwürdigen Arbeitsbedingungen und sozialer Absicherung neu stellen.
➢ Die Covid-19-Pandemie als eine der größten globalen Herausforderungen unserer Zeit hat gezeigt, wie wichtig ein gut ausgebautes und funktionierendes System der
sozialen Sicherheit für den Erhalt der Gesundheit und die Sicherung der individuellen und gesellschaftlichen Lebensgrundlagen ist.
Angesichts der genannten Herausforderungen ist die Stärkung und solidarische Weiterentwicklung unserer Sozialversicherung notwendiger denn je. Eine gemeinschaftliche soziale Absicherung ist Voraussetzung dafür, dass Menschen ihr Leben in Würde und Selbstbestimmtheit gestalten können. Deshalb sind grundlegende Reformen notwendig, die soziale Sicherung, solidarischen Ausgleich und gesellschaftliche Teilhabe für alle gewährleisten.
Unsere Forderungen zur Zukunft der Sozialversicherung
Gesetzliche Rentenversicherung:
➢ In der Rentenversicherung braucht es den Aufbau einer garantierten Mindestsicherung, die das Existenzminimum absichert und die unabhängig von der individuellen Erwerbsbiografie ohne Einkommens- und Bedarfsprüfung gewährt wird.
➢ Die gesetzliche Rentenversicherung muss zu einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung weiterentwickelt werden. Insbesondere nicht
abgesicherte Selbständige brauchen diesen Schutz und müssen einbezogen werden.
➢ Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit dürfen nicht zu Altersarmut führen. Dazu braucht es einen weiteren Ausbau entsprechender Leistungen.
➢ Gesellschaftliches Engagement – von Kindererziehung über die Pflege von Angehörigen – müssen mit Blick auf die Altersvorsorge stärkere Anerkennung finden.
Gesetzliche Krankenversicherung:
➢ In der Kranken- und Pflegeversicherung muss die solidarische Finanzierungsbasis durch Einbeziehung aller Bürger*innen sowie aller Einkünfte gestärkt werden. Dazu braucht es eine deutliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und eine Beteiligung der privaten Krankenversicherung am solidarischen Ausgleich.
➢ Wir fordern bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte durch einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag und eine deutlich bessere personelle Ausstattung.
➢ Die Kosten für Pflegebedürftige müssen gesenkt und Eigenanteile begrenzt werden.
➢ Wir brauchen personell gut ausgestattete Krankenhäuser, die eine gute Daseinsfürsorge sichern, insbesondere auch für die ländlichen Regionen.
Gesetzliche Unfallversicherung:
➢ Grundsätze für den Unfallversicherungsschutz und Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung müssen gewährleistet und weiterentwickelt werden.
➢ Notwendig sind verbesserte digitale Verfahren, ohne dass neue bürokratische Hürden aufgebaut werden.
➢ Zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie sind umfangreiche Maßnahmen notwendig. Menschen, die am Corona-Virus erkrankt sind und unter langfristigen Folgen leiden, müssen besser abgesichert werden, z. B. durch die Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit für Berufsgruppen und Tätigkeiten auch außerhalb des Gesundheitsbereichs.
➢ Geeignete Rehabilitationsmaßnahmen müssen bereichs- und trägerübergreifend aufgebaut und weiterentwickelt werden.
In diesen Sozialversicherungszweigen gestalten wir mit
Gesetzliche Rentenversicherung
Die Vertreterversammlung entscheidet und kontrolliert den Haushaltsplan der Rentenversicherung. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Wahl der hauptamtlichen Geschäftsführung. Daneben wirken die Mandatsträger*innen der ACA in Fach- und Widerspruchausschüssen mit und beraten und überprüfen die Verwaltungsentscheidungen.
Gelebte Selbstverwaltung wird insbesondere durch die engagierte Beratung der Versicherten durch ehrenamtliche Versichertenberater*innen der ACA deutlich. Sie geben Auskunft und Rat in allen Rentenangelegenheiten und verhelfen den Versicherten so zu ihrem wohlverdienten Recht.
Die ehrenamtlichen Vertreter*innen der ACA werden in der kommenden Legislaturperiode folgende Schwerpunkte besonders in den Blick nehmen:
➢ Wir fördern den Ausbau und die Weiterentwicklung von präventiven Maßnahmen.
➢ Wir setzen uns dafür ein, dass die Rehabilitationseinrich-tungen in Trägerschaft der gesetzlichen Rentenversiche-rung erhalten bleiben und lehnen eine weitere Privati-
sierung ab. Rehabilitationsangebote müssen ausgebaut und qualitativ weiterentwickelt werden.
➢ Wir fordern, dass die Entscheidungskompetenzen in der Selbstverwaltung gestärkt werden. Dazu gehört die Ent-scheidung über Mindest- und Höchstgrenzen der Nach-haltigkeitsrücklage sowie die Beratung bei Gesetzesvor-haben.
Gesetzliche Krankenversicherung
Der Verwaltungsrat einer Krankenkasse entscheidet über er-gänzende Gesundheitsleistungen, die sich nicht im Regelkata-log der gesetzlichen Krankenversicherung befinden. So wer-den zum Beispiel Bonusprogramme, Wahltarife, Modellvor-haben oder besondere Versorgungsformen vom Verwaltungs-rat festgelegt und Präventionsleistungen weiterentwickelt. Er entscheidet auch über die Höhe eines Zusatzbeitrages. Durch die Widerspruchsausschüsse werden die Entscheidungen der Verwaltung überprüft.
Viele Verbesserungen für die Versicherten wurden durch die Mandatsträger*innen der ACA vorangetrieben. Zusatzleistun-gen für alternative Heilmethoden oder ergänzende Leistun-gen bei Schwangerschaft sind zwei Beispiele aktiver Mitwir-kung.
Die ehrenamtlichen Vertreter*innen der ACA werden in der kommenden Legislaturperiode folgende Schwerpunkte be-sonders in den Blick nehmen:
➢ Wir achten auf eine transparente Mitgliederwerbung, die allen Menschen einen Zugang zu jeder Krankenkasse ermöglicht und eine Selektion von Gesundheitsrisiken ausschließt.
➢ Wir stärken die Präventionsmaßnahmen für die Versi-cherten in den Familien, im Betrieb und in der Freizeit. Entsprechende Bonusprogramme sind auszubauen.
➢ Wir unterstützen Projekte zur Kooperation der Kranken-kassen mit der Renten- und Unfallversicherung für einen optimalen Einsatz der gesundheitsfördernden Maßnah-men. Dafür sind Modellvorhaben zu entwickeln und zu verstetigen.
➢ Wir fördern digitale Möglichkeiten der Prävention und der Beratung der Versicherten.
Gesetzliche Unfallversicherung
Der gesetzliche Auftrag der Berufsgenossenschaften ist es, ih-re Versicherten mit allen geeigneten Mitteln vor den Gefah-ren, die in ihrer beruflichen Tätigkeit begründet sind, zu schützen. Bei unfall- und berufsbedingten Erkrankungen ist die gesundheitliche und berufliche Leistungsfähigkeit mit al-len geeigneten Mitteln wiederherzustellen.
Die Vertreterversammlung beschließt die Jahresrechnung, den Haushaltsplan, die Stellenpläne und wählt die Hauptge-schäftsführung. Im Vorstand und den verschiedenen Aus-schüssen engagieren sich die Mandatsträger*innen der ACA für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der einzelnen Versi-cherten. Auch in den Renten- und Widerspruchsausschüssen ist die ACA sehr aktiv.
Die ehrenamtlichen Vertreter*innen der ACA werden in der kommenden Legislaturperiode folgende Schwerpunkte be-sonders in den Blick nehmen:
➢ Wir setzen uns ein für eine gendergerechte Ansicht der einzelnen Berufe und ihrer Auswirkungen auf die einzel-nen Versicherten bzw. Personengruppen.
➢ Wir stoßen neue Forschungsvorhaben in der Prävention und Rehabilitation an und begleiten sie.
➢ Wir fördern den Ausbau der Onlineangebote zur Infor-mation und Beratung der Versicherten
➢ Wir nehmen Ergonomie und Gesundheitsschutz in den einzelnen Berufen und Arbeitsplätzen genau unter die Lupe
Die Sozialwahlen 2023 – Ihre Stimme zählt!
Die nächsten Sozialwahlen finden im Frühjahr 2023 statt. Stichtag für die Stimmabgabe ist der 31. Mai 2023.
Fördern Sie mit uns aktiv Solidarität und soziale Gerechtigkeit in den Sozialversicherungen und Selbstverwaltungen, damit alle Menschen in Würde und Selbstbestimmung leben können.
Weitere Informationen unter:
www.aca-bund.de
Kontakt: Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-Organisationen Deutschland (ACA)
Bundesgeschäftsstelle St. Apern-Str. 32 50667 Köln, Telefon: +49 (0) 221 / 20 70 1 – 131
Kontakt: alexander.suchomsky@kolping.de
Sparpaket der Regierung erhöht die Belastung der Versicherten
In einer Zeit, in der finanzielle Entlastungen der Bürger gefragt sind, wird die wesentliche Last der Finanzierung im Gesundheitssystem den Versicherten aufgebürdet. „Dies lässt sich nicht durch kurzfristige Maßnahmen lösen“, so Angelika Görmiller, ACA Landesvorsitzende.
Weitere Details enthält die Pressemitteilung.
Spitzenkandidaten*innen für Sozialwahlen 2023 gewählt – große pandemiebedingte Herausforderungen im Gesundheitswesen
München, 04.08.2022. Zur Vorbereitung der Sozialwahlen 2023 hat die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA) die Spitzenkandidaturen gewählt. Die Kandidat*innen kommen aus der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), Kolping und der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für soziale Fragen (EAG).
Spitzenkandidatin bei der AOK Bayern ist Angelika Görmiller, stellvertretende Vorsitzende des Diözesanrats des Bistums Passau. Peter Ziegler, Landesvorsitzender der KAB Bayern, wird diese Position für die Wahl bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Schwaben wahrnehmen. Hans Jürgen Hopf, Bezirksvorsitzender der EAG Franken, wird die Liste bei der DRV Nordbayern anführen. Für die DRV Bayern Süd wird Martin Wenninger (Kolping) eine Spitzenposition übernehmen.
Die Auswirkungen der Pandemie stellen die Soziale Selbstverwaltung vor gewaltige finanzielle Herausforderungen. Bereits jetzt wird im Gesundheitssystem mit einem Finanzierungsdefizit von mindestens 17 Mrd. Euro gerechnet. „Grundsätzliche Strukturveränderungen mit dem Ziel, die Qualität der Gesundheitsversorgung der Versicherten in den Mittelpunkt zu stellen, werden die Selbstverwaltung in der kommenden Wahlperiode prägen“, so Angelika Görmiller, ACA Landesvorsitzende.
Die Sozialwahlen, bei der die Wähler*innen über die Besetzung der Selbstverwaltungsgremien entscheiden, finden am 31. Mai 2023 statt. Die Selbstverwaltung ist die unmittelbare Beteiligung von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen in den Entscheidungsgremien der gesetzlichen Sozialversicherungsträger. Dort fallen die Entscheidungen über personelle, finanzielle und strategische Ausrichtungen der Sozialversicherungsträger.
Über die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-Organisationen (ACA)
Die ACA ist ein ökumenischer Verband. In ihr haben sich in Bayern die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), das Kolpingwerk, die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für soziale Fragen (EAG), der Berufsverband der Hauswirtschafterinnen (bkh) und der Evangelische Handwerkerverein zusammengeschlossen.
In der Sozialen Selbstverwaltung ist die ACA vertreten im Verwaltungsrat der AOK Bayern sowie in den Vorständen und den Vertreterversammlungen der regionalen Rentenversicherungsträger: DRV Bayern Süd, DRV Nordbayern und DRV Schwaben. In Bayern sind über 300 Personen aus den Mitgliedsverbänden ehrenamtlich in der Sozialen Selbstverwaltung engagiert. Mehr Informationen unter https://aca-bund.de.
Sozialwahl kurz erklärt
Alle sechs Jahre finden bundesweit Wahlen zu den Gremien der Sozialversicherungsträger statt. Damit werden die Versicherten unmittelbar an der Kontrolle und Ausrichtung der gesetzlichen Sozialversicherung beteiligt.
Aber was ist überhaupt eine Sozialversicherung?
Die Sozialversicherung geht in Deutschland auf eine lange Tradition zurück und wurde zum Teil schon im 19. Jahrhundert gegründet. Die Sozialversicherung gliedert sich in fünf Zweige und hat das Ziel, die Versicherten gegen Risiken abzusichern, die sich im Lebensverlauf ergeben können. So dient die gesetzliche Krankenversicherung zum Beispiel dazu, die Versicherten gegen das Risiko einer Erkrankung finanziell und mit der erforderlichen medizinischen Versorgung abzusichern.
Wer bestimmt über die Sozialversicherung?
Bundestag und Bundesregierung regeln die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Funktionieren der Sozialversicherung. So werden beispielsweise die Beitragssätze zu den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung politisch festgelegt. Im Gesundheitssektor werden auch die sogenannten Regelleistungen, die Versicherte im Krankheitsfall erhalten, politisch bestimmt. Aus der strategischen Ausrichtung und Verwaltung der einzelnen Sozialversicherungsträger hält sich die aktive Politik allerdings raus. Hier kommt die soziale Selbstverwaltung ins Spiel.
Wozu dient die soziale Selbstverwaltung?
Im Rahmen der sozialen Selbstverwaltung nehmen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen maßgeblich Einfluss auf die strategische Ausrichtung der Sozialversicherungsträger. Gemeinsam kontrollieren ihre Vertreter*innen die Geschäftsführung von Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungsträgern. Darüber hinaus befinden die ehrenamtlich gewählten Vertreter*innen in Widerspruchsausschüssen über Anliegen der Versicherten. Sie sind damit ein Stück weit „Anwält*innen“ von Versicherteninteressen.
Was ist ein Sozialversicherungsträger?
Die einzelnen Zweige der Sozialversicherung gliedern sich in der Regel in verschiedene Körperschaften. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es etwa 100 Krankenkassen, die von Seiten der Versicherten weitestgehend frei wählbar sind. Dazu gehöre Orts-, Berufs- und Innungskrankenkassen, aber auch Ersatzkassen. Auch die Rentenversicherung ist in mehrere Träger gegliedert: Neben der Rentenversicherung Bund gliedert sie sich in mehrere regionale Rentenversicherungsträger.
Und warum finden Sozialwahlen statt?
Die Besetzung der Gremien in den Sozialversicherungsträgern erfolgt über Wahlen. Damit wird die Besetzung der Gremien regemäßig demokratisch legitimiert. Im Frühjahr 2023 finden turnusgemäß die nächsten Sozialwahlen statt. Die drei Verbände der ACA – Kolping, KAB und BVEA – treten hierzu mit ihren Kandidierenden an. Näheres zum Wahlprogramm und den Kandidierenden der ACA findet sich in Kürze auf den nächsten Seiten.
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...Versichertenberater*innen für die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern und Mitglieder für die regionalen Beiräte der AOK. Sie möchten sich engagieren? Bewerben Sie sich gerne.
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Weitere Information finden Sie auf der Homepage der ACA unter www.aca-online.de oder https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialversicherung/Sozialversicherungswahlen/sozialversicherungswahlen-artikel.html