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KAB Pressemitteilung

Klage am Bundesverfassungsgericht gegen das neue Ladenschlussgesetz in Bayern eingereicht

ver.di kämpft für den Schutz des Sonntags.

 

Magentafarbenes Megafon mit der Aufschrift „Pressemitteilung“ auf weißem Hintergrund.

München 30.07.2026. Am 10. Juli 2025 hat der Bayerische Landtag mit den Stimmen der Freien Wähler und der CSU das neue Bayerische Ladenschlussgesetz beschlossen. Das neue Ladenschlussgesetz greift im großen Ausmaß die grundgesetzliche geschützte Sonn- und Feiertagsruhe in Bayern an. Die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di unterstützt bereits sieben Kläger*innen, die am 15.01.2026 gegen das neue Ladenschlussgesetz in Bayern Popularklage am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht haben. Um alle rechtlichen Wege gegen das neue Ladenschlussgesetz auszuschöpfen 
hat die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di im Juli 2026 Klage am Bundesverfassungsgericht gegen das Ladenschlussgesetz eingereicht. Die Rechtsvertretung liegt, wie schon bei der Popularklage, bei Professor Dr. Tristan Barczak, der unter anderem den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Passau innehat.


Die ver.di Landesleiterin in Bayern, Luise Klemens, die auch eine der sieben Kläger*innen der Popularklage gegen das neue Ladenschlussgesetz ist, macht deutlich: “Die dramatische Deregulierung des bayerischen Ladenschlussgesetzes ist ein Generalangriff auf die Beschäftigten im bayerischen Einzelhandel, auf deren Familien und auf die Gesellschaft. Mit unserer Klage am Bundesverfassungsgericht
kämpfen wir gegen die dramatischen Verschlechterungen des Arbeitnehmerschutzes unserer Kolleg*innen im Einzelhandel. Dass der bayerischen Staatsregierung die Auswirkungen des neuen Ladenschlussgesetzes auf die Beschäftigten offensichtlich egal sind und somit erhebliche Verschlechterungen in Kauf nimmt macht mich fassungslos!“


„Dass sich die bayerische Staatsregierung mit dem neuen Ladenschlussgesetz zum Steigbügelhalter der Handelskonzerne gemacht hat, dürfte in dieser Deutlichkeit einmalig sein. Auf Kosten unserer Kolleg*innen im Einzelhandel findet seit Jahren ein ruinöser Verdrängungswettbewerb statt. Dieser wird mit diesem Gesetz weiter verschärft. Die bayerische Staatsregierung handelt zu Gunsten der Handelskonzerne und gegen die Beschäftigten. Dass dafür selbst vor der faktischen völligen Freigabe des Sonntags als Einkaufstag nicht halt gemacht wurde ist eine Kampfansage an die Beschäftigten und hat logischerweise zur Folge, dass wir uns mit allen Mitteln gegen dieses rechtswidrige und konzernfreundliche Gesetz wehren,“ sagt der für den Handel in Bayern zuständige ver.di 

Landesfachbereichsleiter Thomas Gürlebeck.


Für Rückfragen:
Thomas Gürlebeck, Fachbereichsleiter Handel Bayern 0171/480 888 2