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Das Rentenmodell der katholischen Verbände gibt eine zukunftsfähige Antwort auf die Herausforderungen.

Das Rentenmodell der katholischen Verbände gibt eine zukunftsfähige Antwort auf die Herausforderungen.

von in Aktuelles AN 24. November 2016


Mit dem Modell bringen die katholischen Verbände folgende Forderungen zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in die politische Diskussion ein:

  • Stärkung des umlagefinanzierten, solidarischen und leistungsbezogenen Systems der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Verhinderung von Altersarmut durch die existenzsichernde Sockelrente,
  • eigenständige Alterssicherung für Frauen und Männer,
  • bessere Anerkennung der Erziehungs- und Pflegeleistungen,
  • Einbeziehung weiterer Personenkreise in die gesetzliche Rentenversicherung,
  • ergänzende betriebliche Altersvorsorge als Regelfall für alle Erwerbstätigen.

Die drei Stufen des Rentenmodells

Stufe 1: Sockelrente

Die Sockelrente ist eine solidarische Bürgerversicherung für alle Einwohnerinnen und Einwohner. Sie gewährleistet für alle Anspruchsberechtigten im Rentenalter eine Mindestsicherung unabhängig von der individuellen Erwerbsbiografie. Zur Finanzierung tragen alle Einkunftsarten bei. Die Einbeziehung aller Einwohnerinnen und Einwohner und aller Einkünfte in die soziale Sicherung stärkt den sozialen Ausgleich und ist die Basis einer solidarischen Gesellschaft.

Stufe 2: Arbeitnehmer-Pflichtversicherung

Die Arbeitnehmer-Pflichtversicherung ist beitragsorientiert. Wesentliche Prinzipien und Elemente der gesetzlichen Rentenversicherung werden beibehalten. Die Leistungen beruhen auf Beitragszahlungen, d.h. die Höhe und Dauer der Beiträge entscheiden über die spätere Rentenhöhe. Die Absicherung des Risikos der Erwerbsminderung bleibt erhalten und wird durch den Aufbau der Sockelrente gestärkt. Die Anrechnung von Erziehungs- und Pflegezeiten wird deutlich erhöht. Die Finanzierung erfolgt paritätisch aus Beiträgen aus Erwerbsarbeit und Bundesmitteln. Langfristig muss die Stufe 2 durch Einbeziehung weiterer Erwerbstätiger zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden.

Stufe 3: Betriebliche und private Vorsorge

Die betriebliche und private Altersvorsorge ergänzen die beiden vorhergehenden Stufen. Die betriebliche Altersvorsorge muss zum Regelfall werden.

Der Übergang vom geltenden Recht zum Rentenmodell wird über einen Stichtag geregelt, nach 20 Jahren soll der volle Anspruch auf die Sockelrente für Neurentnerinnen und Rentner bestehen.

In einer Studie hat das Münchener ifo Institut für Wirtschaftsforschung 2007 bestätigt: das Rentenmodell ist verfassungsgemäß und finanzierbar.


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