Bamberg (ds). Gerechtigkeit und Arbeitslosengeld II Wie geht das zusammen? Um diese Frage drehte sich ein Informations- und Diskussionsabend, der am Freitag, dem 15. April, im Pfarrheim St. Heinrich stattfand. Organisiert wurde die Veranstaltung vom Kreisverband Bamberg-Stadt der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB). KAB-Geschäftsführer Ralph Korschinsky führte in das Thema ein und setzte sich mit den verschiedenen Aspekten der neuen Hartz IV-Regelung kritisch auseinander.
So bemängelte er, dass die Bundesregierung der ihr vom Bundesverfassungsgericht auferlegten Aufgabe der Schaffung von Transparenz bei der Berechnung der Hartz IV-Sätze nicht nachgekommen ist. Ganz im Gegenteil, bei der neuen Berechnung der Hartz IV-Sätze wurden nur die unteren 15 Prozent der durchschnittlichen Einkommen herangezogen vorher waren es die unteren 20 Prozent. Also wurde hier eine verringerte Ausgangsbasis als Berechnungsgrundlage benutzt und einzelne Bedarfspositionen wie Bekleidung und Schuhe, Nachrichtenübermittlung und Hygiene 2011 im Vergleich zum Jahr 2009 weitaus niedriger angesetzt. Dies sei ein Hohn, wenn man die allgemein steigenden Lebenshaltungskosten betrachte. Des Weiteren wurde die Rentenversicherungspflicht abgeschafft, was bedeutet, dass für ALG II-Bezieher keine Leistungen mehr auf ihr Rentenkonto einbezahlt werden und sich somit für sie die Gefahr der Altersarmut extrem gesteigert habe.
Im Gegenzug wurde dafür die Verhängung von Hartz IV-Sanktionen erheblich erleichtert. Korschinsky erläuterte, dass mit Inkrafttreten der neuen Regelungen ab sofort Androhungen einer Leistungskürzung nicht mehr angezeigt werden müssen und schlechtes Verhalten des ALG II-Empfängers ebenfalls sanktioniert werden könne. Allerdings fehle eine eindeutige Definition des Begriffs, was Willküraktionen vonseiten der Jobcenter Tür und Tor öffne. Der Referent wies auch auf die erheblichen Differenzen hin, die es zwischen den vom Paritätischen Wohlfahrts-verband errechneten Regelsatz und dem der Bundesregierung gäbe. So komme der Paritätische Wohlfahrtsverband auf eine monatliche Leistung von 416,00 Euro im Gegensatz zu den staatlichen 364,00 Euro, da er von dem weitaus realitätsnaheren Modell der statistischen Lebenshaltungskosten ausgehe und die unteren 20 Prozent der durchschnittlichen Einkommen als Berechnungsgrundlage benutze. Die KAB selbst fordere eine monatliche Regelleistung von 500,00 Euro.
Am Ende seines Vortrags kam Korschinsky deshalb zu dem eindeutigen Schluss, dass Arbeitslosengeld II und Gerechtigkeit eben nicht zusammengehen. Insbesondere die Berechnung der einzelnen Bedarfspositionen wie Nahrungs-mittel, Bekleidung, Gesundheit usw. sei ein Irrsinn und entspreche nicht im Geringsten der Lebenswirklichkeit.
In den Diskussionsbeiträgen der Zuhörer während und nach dem Referat wurde über die Inhalte des Vortrags, aber auch andere, brisante Themen, die mit Hartz IV zusammenhängen, gesprochen. So wurde die Zunahme der Leiharbeit in Oberfranken erwähnt, ebenso wie das starke Anwachsen von prekären Beschäftigungsverhältnissen, die ein Aufstocken des Lohns notwendig machen. Sehr engagiert wurde deshalb auch die Notwendigkeit eines gerechten Lohns so dass der Lebensunterhalt bestritten werden kann diskutiert und gefordert.