So auch aktuell in Kempten im Allgäu, wo ein Antrag zur Öffnung am Tag der Deutschen Einheit, dem 03. Oktober gestellt wurde. Der Hauptgeschäftsführer Stefan Genth des HDE fordert für die Zukunft die generelle Möglichkeit ei-ner Sonntagsöffnung für Läden und Geschäfte, um massenhaft Insolvenzen nach der Coronakrise ab-zuwenden. Diese steht jedoch im direkten Widerspruch zur Mitteilung der großen Discounter und Lebensmittel-Konzerne. Diese haben noch vor kurzem zusätzlichen Ladenöffnungen an Sonntagen eine klare Absage erteilt, aus Verantwortung für deren Beschäftigte.
Der Landesvorstand der KAB Bayern mit Peter Ziegler, Erna-Kathrein Groll und Pfr. Franz Schollerer, machen deutlich: Der HDE nutzt die Krise als Plattform für einen weiteren Generalangriff auf Sonn- und Feiertage und damit auf unsere Verfassung und unsere Kultur. Damit wird eine jahrelange Praxis der Salamitaktik zur Aufweichung des Sonntagsschutzes weiterverfolgt.
Weiter führen sie aus: Wir setzen auf politische Entscheidung für den Sonntagsschutz und erinnern gerne an den Sonntagskontrakt für Bayern, den 66 bayerische Abgeordnete unterschrieben hatten unter ihnen auch der derzeitige Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger.. Mit weiteren Lockerungen der Ladenöffnungszeiten würden die Beschäftigten im Handel zusätzlich belastet, anstatt ihnen den grundgesetzlichen Schutz der Arbeitsruhe zu garantieren. In diesem Zusammenhang sei auch auf die stets wiederkehrenden eindeutigen höchstrichterlichen Entscheidungen verwiesen.1 Ein Verzicht auf die Anlassbezogenheit konterkariere sämtliche Entscheidungen dieser Gerichte grundlegend.
Der KAB Landesvorstand weist darauf hin, dass die Angestellten im Einzelhandel, die während der laufenden Krise in den sogenannten systemrelevanten Branchen massiven Mehrbelastungen und ge-sundheitlichen Gefährdungen ausgesetzt sind, nun zusätzlich auch noch mehr belastet werden sol-len. "Die richtige Antwort auf deren bewundernswerte Leistung kann nur eine dauerhaft faire Bezah-lung, in keinem Fall aber der Wegfall des einzigen Erholungstages sein."
1 Laut Bundesverfassungsgericht (BvR 2857/07 -, Rn. 1-196) müssen Sonntagsöffnungen im Einzelhandel im öffentlichen Interesse stehen. Ein bloßes Shoppinginteresse von Kunden oder ein wirtschaftliches Interesse von Händlern rechtfertigen keine verkaufs-offenen Sonntage. Ebenso argumentiert das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 8 CN 2.14), dass die Ladenöffnung nur Annex zur anlassgebenden Veranstaltung sein darf.