KAB Bamberg

Archivierte News

KAB-Unterschriftenlisten für anständige Löhne übergeben

Unterschriftenaktion
Mehr als 1000 Unterschriften hatte die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Kronach in den Regionen Kronach-Hof, Kulmbach-Pegnitz und Bayreuth für den Schutz von Leiharbeitnehmern gesammelt. Die bundesweite KAB-Unterschriftenkampagne steht unter dem Motto „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - Leiharbeiter schützen“.

Kronach/Hof- In der CSU-Bundeswahlkreis-Geschäftsstelle in Hof übergaben Kreisvorsitzende Gabriele Zeuß, Diözesansekretärin Maria Gerstner sowie Geschäftsführer Ralph Korschinsky des KAB Diözesanverbandes Bamberg e.V. die Unterschriftenlisten dem wissenschaftlichen Michael Karl zur Weiterleitung an den Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich MdB.

Diözesansekretärin Maria Gerstner (links), Geschäftsführer Ralph Korschinsky (dritter von links) und Kreisvorsitzende Gabriele Zeuß (rechts) des KAB-Kreisverbandes Kronach-Hof übergaben dem wissenschaftlichen Mitarbeiter Michael Karl (zweiter von links) die Unterschriftenlisten.

Unterschriftenaktion

Mehr als 1000 Unterschriften hatte die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Kronach in den Regionen Kronach-Hof, Kulmbach-Pegnitz und Bayreuth für den Schutz von Leiharbeitnehmern gesammelt. Die bundesweite KAB-Unterschriftenkampagne steht unter dem Motto „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - Leiharbeiter schützen“.

Kronach/Hof- In der CSU-Bundeswahlkreis-Geschäftsstelle in Hof übergaben Kreisvorsitzende Gabriele Zeuß, Diözesansekretärin Maria Gerstner sowie Geschäftsführer Ralph Korschinsky des KAB Diözesanverbandes Bamberg e.V. die Unterschriftenlisten dem wissenschaftlichen Michael Karl zur Weiterleitung an den Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich MdB.

Nach dem Willen der KAB sollen Festangestellte und Leiharbeitnehmer, die im gleichen Unternehmen arbeiten, für die gleiche Tätigkeit den gleichen Lohn erhalten. Mehr als 1000 Bürgerinnen und Bürger der entsprechenden Regionen hatten sich bei der KAB-Aktion innerhalb kurzer Zeit in die Unterschriftenliste eingetragen. „Mit der Unterschriftenkampagne“, erklärten Zeuß, Gerstner und Korschinsky, „wollen wir erreichen, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer zukünftig mindestens nach den gleichen Bedingungen entlohnt werden wie ihre fest angestellten Kollegen.“ In Frankreich werden Leiharbeitnehmer sogar besser als Festangestellte bezahlt. So erhalten diese dort wegen der von ihnen geforderten höheren Flexibilität einen Zuschlag in Höhe von 10 Prozent des üblichen Gehalts. In Deutschland dagegen werden Leiharbeitnehmer wesentlich schlechter bezahlt als Festangestellte. „Leider“, so Korschinsky, „akzeptieren Leiharbeitnehmer teilweise sogar Brutto-Stundenlöhne in Höhe von 2,50 Euro. Das ist sittenwidrig und nicht rechtens, aber Fakt. Die Beschäftigten nehmen das hin, um wenigstens einige Euros zu verdienen. Kein Wunder, dass sich viele von ihnen selbst als „moderne Sklaven“ bezeichnen.“

„Die - kürzlich in der Tagesschau vermeldeten - jüngsten bundesweiten Arbeitslosen-zahlen belegen einmal mehr, wie bedenklich der Anteil an prekär Beschäftigten in den letzen Jahren zugenommen hat. Die KAB setzt sich aus diesem Grund für faire Arbeitsbedingungen ein“, erklärte Diözesansekretärin Maria Gerstner. So fordere die KAB tarifliche und unbefristete Beschäftigungsverhältnisse, einen Existenz sichernden Bruttostundenlohn von mindestens 9,20 Euro, die Wahl von demokratischen Betriebsräten, freie Gewerkschaftsarbeit und Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Mit der Unterschriftenaktion will man erreichen, dass das Arbeitnehmerüber-lassungsgesetz an zwei Stellen geändert wird. So sollen auch in Deutschland Leiharbeitnehmer den Zuschlag in Höhe von 10 Prozent bekommen. Ein Tarifvertrag kann für Leiharbeitnehmer allerdings eine günstigere Regelung zulassen. „Außerdem“, so KAB-Kreisvorsitzende Gabriele Zeuß, „sollen künftig Vereinbarungen für Leiharbeitnehmer unwirksam sein, die für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher schlechtere als die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Beschäftigten des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts vorsehen.“ Allerdings kann ein Tarifvertrag für Leiharbeitnehmer auch günstigere Regelungen vorsehen.

Wissenschaftlicher Mitarbeiter Michael Karl zeigte sich sehr interessiert an den Ausführungen und Erfahrungsberichten der Kronacher KAB-Verantwortlichen und bedankte sich für deren Engagement. Er sicherte eine umgehende Weiterleitung der Unterschriftenlisten an den Bundeminister des Innern zu. hs