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"Stoppt die CETA-Ratifizierung !"

KAB: Freihandelsabkommen verstößt gegen demokratischen Rechtsstaat

Köln. Mit der Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde will die KAB wichtige Teile des zwischen der Europäischen Union und Kanada beschlossene umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA, Comprehensive Economic and Trade Agreement) verhindern. "Die Sonderrechte, die besonders Unternehmen ein Klagerecht gegen den Staat ermöglichen sollen, widersprechen vehement dem Artikel 3 des Grundgesetzes", erklärt KAB-Bundesvorsitzende Regina Stieler-Hinz im Vorfeld des Internationalen Aktionstagesgegen die Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSAam 18.April.

KAB: Freihandelsabkommen verstößt gegen demokratischen Rechtsstaat

Köln. Mit der Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde will die KAB wichtige Teile des zwischen der Europäischen Union und Kanada beschlossene umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA, Comprehensive Economic and Trade Agreement) verhindern. "Die Sonderrechte, die besonders Unternehmen ein Klagerecht gegen den Staat ermöglichen sollen, widersprechen vehement dem Artikel 3 des Grundgesetzes", erklärt KAB-Bundesvorsitzende Regina Stieler-Hinz im Vorfeld des Internationalen Aktionstagesgegen die Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSAam 18.April.

Verfassungsbeschwerde gegen CETA

Die KAB Deutschlands befürchtet, dass mit der Ratifizierung des Abkommens die demokratischen Grundrechte in Deutschland aufgehoben werden. Private Schiedsgerichte erhalten Sonderrechte, die mit der deutschen Verfassung nicht vereinbar seien. Die Delegierten des KAB-Bundesausschusses hatten mit einem eindeutigen Votum die Bundesleitung beauftragt, eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsreicht in Karlsruhe einzureichen.

Neben der Sonderbehandlung, die dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, unterläuft das Abkommen soziale Schutzrechte in Form von Beschränkungen des Eigentumsrecht nach Artikel 14 des Grundgesetzes. So tauchen das Sozialstaatsprinzip, das Staatsziel Umweltschutz sowie soziale Rechte auf Berufsfreiheit und Rechte der Arbeitnehmer in dem CETA-Abkommen nicht auf und werden dem Eigentumsrecht und Profitinteressen internationaler Konzernen untergeordnet. "CETA, TTIP und TiSA stellen statt den Menschen und menschenwürdige Arbeit die Ausbeutung und Kapitalinteressen in den Mittelpunkt", beklagt Stieler-Hinz, die sich an der Petition der Verfassungsbeschwerde beteiligt hat.

Bundesweiter KAB-Einsatz gegen TTIP

In vielen Bündnissen engagieren sich KAB-Gruppen und -Vereine unter dem Motto "Gut Wirtschaften" an den Veranstaltungen gegen das Freihandelsabkommen zwischen EU und USA sowie Kanada. Ob auf dem Marktplatz in bayerischen Weilheim, in der bayerischen Landeshauptstadt München, auf dem Markt in Regensburg, Ravensburg, Bamberg, Würzburg, Miltenberg, Hildesheim, Aachen, Köln oder Münster. "Die Intention der Freihandelsabkommen sind mit dem christlich-sozialen Ansatz der KAB eines guten Wirtschaftens nicht vereinbar", betont Stieler-Hinz. Sie ruft daher zu großer Beteiligung am europaweiten Aktionstag auf und fordert: "Stoppt TTIP und CETA!"

 

mehr unter www.kab.de und : www.change.org/p/bundesverfassungsgericht-b%C3%BCrgerklage-gegen-ceta