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ALLINAZ FÜR DEN FREIEN SONNTAG

Allianz für den freien Sonntag mit Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Sonntagsöffnung in Hallstadt erfolgreich!

Bamberg, 18. August 2020: Die Allianz für den freien Sonntag gewinnt mit ihrer Klage gegen die Verordnung zum Offenhalten der Verkaufsstellen am Sonntag gegen die Stadt Hallstadt. Das Gericht hatte sich mit der grundlegenden Frage zu beschäftigten, ob auch Verordnungen angegriffen werden können, die aufgrund des Fristablaufs nicht mehr im Wege einer Normenkontrolle überprüft werden konnten. Das Gericht gab ver.di und der KAB recht. Paul Lehmann, ver.di Gewerkschaftssekretär stellt fest: „Damit konnte die Allianz für den freien Sonntag gemeinsam mit den Klägern von KAB und ver.di Rechtsgeschichte schreiben, da nun sichergestellt ist, dass auch ältere Verordnungen vor dem Gericht angegriffen werden können.“

Das Gericht hat die Verordnung zum Offenhalten der Verkaufsstellen am Sonntag der Stadt Hallstadt aus dem Jahr 1996 zwar nicht aufgehoben, stellt aber fest, dass die Verordnung nicht rechtskräftig sei und räumt der Stadt Hallstadt die Überarbeitung der Verordnung ein.

„Dieses Urteil stärkt die Interessen der Beschäftigten im Einzelhandel, die besonders zu Zeiten von Corona besonderen Belastungen ausgesetzt sind“, so Paul Lehmann, ver.di Gewerkschaftssekretär für den Handel.

Die Allianz für den freien Sonntag ist sich sicher, dass dieses Urteil bundesweit Signalwirkung auf andere Kommunen haben wird. „Keine Kommune kann von heute an sichergehen, dass alte Verordnungen nicht seitens der KAB und ver.di vor den Gerichten beklagt werden. Wir sehen den Sonntagsschütz durch dieses Urteil gestärkt“, so Ralph Korschinsky, Geschäftsführer der KAB Bamberg.