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ALLINAZ FÜR DEN FREIEN SONNTAG

Allianz für den freien Sonntag schreibt Rechtsgeschichte vor dem Bundesverwaltungsgericht und gewinnt Prozess gegen die Stadt Hallstadt.

Allianz für den freien Sonntag schreibt Rechtsgeschichte vor dem Bundesverwaltungsgericht und gewinnt Prozess gegen die Stadt Hallstadt.

Ein langanhaltender Prozess durch sämtliche Instanzen wurde nun zugunsten der Allianz für den freien Sonntag in Bamberg beendet. Federführend klagten die KAB Bamberg und ver.di im Bezirk Oberfranken West gegen die Verordnung zum Offenhalten der Geschäfte in der Stadt Hallstadt an Sonntagen. Dr. Friedrich Kühn, Rechtsanwalt aus Leipzig führte die Klage für die Allianz für den freien Sonntag in Bamberg.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied auf Initiative der Allianz für den freien Sonntag in Bamberg, dass Hallstadt die Verordnung zur Sonntagsöffnung abändern muss. Erstmals wurde hierbei entschieden, dass die KAB und ver.di auch Altverordnungen zur Sonntagsöffnung vor den Gerichten beklagen können. Die Stadt Hallstadt reichte gegen dieses Urteil des Bayerischen Gerichtshofs Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.

Mit Beschluss vom 04. Juni 2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Stadt Hallstadt zurück, sodass das Urteil des Bayerischen Gerichtshofs Gültigkeit erlangt. Rechtsgeschichte schrieb die Allianz für den freien Sonntag in Bamberg, da nun klargestellt wurde, dass die KAB und ver.di als Kläger auch kommunale Verordnungen angreifen dürfen, die bereits über Jahre hinweg in Kommunen Anwendung finden. Somit ist höchstrichterlich festgehalten, dass rechtswidrige Sonntagsöffnungen jederzeit überprüft und die jeweiligen Kommunen beklagt werden können, auch über die bisherige Klagefrist hinweg.

„Eine Lockerung des Sonn- und Feiertagsschutzes bedeutet immer einen erheblichen Einschnitt. In vielen Fällen gehen der Zulassung Verstöße gegen Verbote voraus, durch die das geltende Recht in Frage gestellt werden soll. Dazu zählen auch Altverordnungen, die der aktuellen Rechtsprechung nicht mehr entsprechen. Dass eine ganze Gesellschaft zur selben Zeit gemeinsam innehält, ist alles andere als unzeitgemäß. In einer immer hektischer werdenden Zeit ist der Sonntag auch wegen seiner langen Tradition eine Institution, die auf eine weitere Zukunft bauen kann, so Ralph Korschinsky KAB Geschäftsführer zum Beschluss des Bundesgerichtshofs:“         

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„Für die Beschäftigten im Einzelhandel ist das ein wegweisendes Urteil. Der Sonntagsschutz der Beschäftigten darf den Umsatzinteressen nicht zum Opfer fallen. Die Corona-Krise hat gezeigt, wie sehr die Beschäftigten im Einzelhandel beansprucht werden. Der Sonntag muss den Beschäftigten als Ruhetag ausnahmslos gewährleistet werden. Keine Kommune im Land kann sich künftig mehr darauf verlassen, dass ihre Verordnungen nicht durch ver.di und KAB beklagt werden“, so Paul Lehmann, ver.di Gewerkschaftssekretär.

Große Freude über das Urteil auch bei der ver.di Fachbereichsvorsitzenden im Bezirk Oberfranken West, Sabine Höppel:“Das ist ein klares Signal für den Sonntagsschutz der KollegInnen im Handel. Wir sind froh, dass unser Sonntagsschutz höchstrichterlich gestärkt wurde. Der freie Sonntag ist für uns im Handel besonders wichtig, ist es doch der einzige Tag, den wir mit unseren Familien verbringen können und wir die Chance haben, uns von den Belastungen im Einzelhandel zu erholen.“

 

 

 

Ralph Korschinsky

Sprecher der „Allianz für den freien Sonntag“