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KAB Bayern kritisiert Allgemeinverfügungen der Bezirksregierungen

 

Keine Ausdehnung von Sonntagsarbeit!

 

Waldmünchen/München, 07.02.2022. Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur sollen zeitlich befristet auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Außerdem sehen sie sich mit einer deutlichen Anhebung der Höchstarbeitszeit konfrontiert. Dies hat die Bayerische Staatsregierung mit möglichen Personalengpässen während der Omikron-Welle begründet und durch Allgemeinverfügungen der Bezirksregierungen in die Wege geleitet.

 

„Als KAB-Landesvorstand, der in landesweiten Sonntagsallianz vertreten ist, sehen wir die Ausdehnung der Erwerbsarbeit an Sonn- und Feiertagen äußerst kritisch“, erklärt Peter Ziegler, Landesvorsitzender der KAB Bayern. „Dasselbe gilt natürlich für die Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden. Gerade Beschäftigte, die unsere kritische Infrastruktur aufrechterhalten, brauchen eher mehr als weniger Ruhezeiten.“

 

„Wir gehen davon aus, dass die Arbeitgeber – wie bereits bei der Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2020 – nicht davon Gebrauch machen werden, weil sie um die Schutzbedürftigkeit ihrer Beschäftigten wissen“, so der KAB-Landesvorsitzende weiter.

 

Ver.di bereitet Klage vor

Die Allgemeinverfügungen der bayerischen Bezirksregierungen sind seit dem 20. Januar 2022 in Kraft und sollen bis zum 19. März 2022 gelten. Ver.di Bayern hat am 1. Februar bereits eine Klage gegen die Allgemeinverfügungen angekündigt. „Wir als KAB Bayern unterstützen diese Klage ausdrücklich, auch im Rahmen der Allianz für den freien Sonntag“, bekräftigt Peter Ziegler.