KAB Bamberg

Ketteler-Stiftung der KAB Bamberg

Die Ketteler-Stiftung der KAB Bamberg ist eine gemeinnützige Stiftung die  sich zum Ziel gesetzt hat Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Arbeitslosen und deren Familien sowie deren Vereinigungen und Organisationen in der Erzdiözese Bamberg zu unterstützen und zu fördern. Dies geschieht durch die Finanzierung von Projekten, Sachkosten und Personalkosten. Alle gespendeten Gelder  haben zum Ziel Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und deren Familien zu unterstützen. Dies geschieht durch die Unterstützung der Katholischen Arbeitnehmerbewegung und deren Einrichtungen.

Stiftungszweck

Die Stiftung verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Katholischen Arbeitnehmer – Bewegung in der Erzdiözese Bamberg. Im einzelnen werden insbesondere folgende Zwecke verfolgt:

  1. Förderung und Unterstützung von Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Arbeitslosen und deren Familien sowie deren Vereinigungen und Organisationen in der Erzdiözese Bamberg;
  2. Befähigung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu Persönlichkeiten in Familie, Beruf und Gesellschaft und zum Apostolat, besonders in der Arbeitswelt;
  3. Vertiefung religiöser Kenntnisse sowie christlicher Arbeits- und Berufsauffassung;
  4. Verwirklichung und Mitarbeit bei der Umsetzung der Katholischen Soziallehre in der Erzdiözese Bamberg;
  5. Mitarbeit und Unterstützung der internationalen Arbeit von Arbeitnehmerorganisationen;
  6. Förderung von Bildungs- und Informationsveranstaltungen, sowie Projektarbeit der Arbeitnehmerpastoral in der Erzdiözese Bamberg sowie
  7. Förderung der Familienerholung;
  8. Förderung einer familien- und kinderfreundlichen Gesellschaft;
  9. die berufsbezogene und berufliche Bildung, Berufshilfe für junge Menschen und außerschulische Jugendbildung im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetz;
  10. Arbeitnehmer- und Familienbildung, einschließlich beruflicher Fort- und Weiterbildung und
  11. kirchliche Bildungsarbeit für Jugendliche und Erwachsene.

Stiftungspreis

Der Stiftungsrat hat beschlossen einen Stiftungspreis ins Leben zu rufen. Durch diesen Preis werden  Orts- und Kreisverbände unterstützt genauso wie Einzelpersonen, die durch Projekte, Veranstaltungen und Maßnahmen die Ziele der Stiftung unterstützen.

Folgende Kriterien wurden vom Stiftungsrat festgelegt:

  1. Die inhaltlichen Schwerpunkte der KAB sind die Grundlage für die inhaltliche Bewertung der eingereichten Projekte, Maßnahmen und Veranstaltungen.
  2. Die Maßnahmen und Projekte sollen zur Unterstützung der Arbeit der KAB in der Öffentlichkeit führen.
  3. Die eingereichten Vorschläge sollen den Zuspruch zur KAB  positiv beeinflussen.
  4. Die Maßnahmen und Projekte stellen eine kreative Umsetzung der Inhalte der KAB dar.

Verliehen wird der Preis von einem Laudator, der nicht dem Stiftungsrat angehört. Der Preis wird immer anlässlich eines Diözesanverbandsausschuss oder Diözesanverbandstages verliehen.

Zustiften heißt: Gutes tun!

Im Gegensatz zu einer Spende sind Mittel, die zugestiftet werden, von der empfangenden Stiftung nicht zeitnah zu verwenden. Denn bei einer Zustiftung werden Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen einer bereits bestehenden Stiftung dauerhaft zugeführt. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und kann somit ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen. Zuzustiften ist in solchen Fällen sinnvoll, in denen sich jemand für einen bestimmten Zweck engagieren möchte, ihm aber der Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung zu hoch ist. Durch eine Zustiftung erlangt der Zustifter in der Regel keinerlei Rechte. Steht er aber voll und ganz hinter der Arbeit und den Projekten der von ihm ausgewählten Stiftung, kann er mit wenig eigenem Aufwand gezielt und wirkungsvoll fördern. Die Erträge daraus fließen daher kontinuierlich den satzungsgemäßen Zielen der Stiftung zu. Stifter erhalten von uns eine Stiftungsurkunde. Der Staat belohnt Zustifter ganz besonders: Sie können bis zu 20.450 Euro pro Jahr steuermindernd geltend machen.

Stiftungspraxis

Die Ketteler-Stiftung orientiert sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechts bei ihrer Tätigkeit insbesondere an folgenden Grundsätzen. Wir legen das in unsere  Obhut gegebene Vermögen im Einklang mit christlichen Werten an und erhalten es in seiner nachhaltigen Ertragsfähigkeit. Das Rechnungswesen bildet die wirtschaftliche Lage der Stiftung zeitnah, vollständig und sachlich richtig ab. Die Verwaltungsausgaben bewegen sich in einem angemessenen Rahmen.

Wir anerkennen Transparenz als Ausdruck der Verantwortung von Stiftungen in der Gesellschaft von heute und als ein Mittel zur Vertrauensbildung. Wir  stellen der Stiftungsaufsicht und darüber hinaus in geeigneter Weise der Öffentlichkeit die wesentlichen inhaltlichen und wirtschaftlichen Informationen über die Stiftung  zur Verfügung.

Die Mitglieder der Stiftungsorgane handeln in christlicher Verantwortung kompetent, informiert und integer. Ehrenamtlich tätige Organmitglieder sind trotz ihrer sonstigen Verpflichtungen bereit, die erforderliche Zeit und Sorgfalt für die Stiftungsarbeit zur Verfügung zu stellen.

Mitglieder von Kontroll- und Beratungsgremien sind grundsätzlich unabhängig von den für die operative Tätigkeit verantwortlichen Organen und werden von diesen umfassend und wahrheitsgemäß informiert.

So erreichen Sie uns:

Ketteler-Stiftung der KAB Bamberg
Ludwigstraße 25, 96052 Bamberg
Telefon 0951/91691-0
E-Mail: info(at)kab-bamberg.de

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