KAB Bamberg

KAB-Pressemitteilung

KAB Deutschlands unterstützt Vorstoß zur Abschaffung der geringfügigen Beschäftigung

„Arbeitnehmergruppe der Union auf den richtigen Weg“

Köln, 14. November 2025: Die Forderung des Sprechers der Arbeitnehmergruppe der Bundestagsfraktion der Union, Stefan Nacke, die geringfügige Beschäftigung abzuschaffen, findet die vollumfängliche Unterstützung durch den Bundesvorstand der KAB Deutschlands: „Angesichts der Tatsache, dass gerade 20,6% der geringfügig Beschäftigten die Option einer Rentenbeitragszahlung nutzt, ist eine Abschaffung überfällig. Alle Änderungen, die die soziale Absicherung dieser Personen verbessern sollten, sind gescheitert.“ betont Stefan Wöstmann, Mitglieds des Bundesvorstands der KAB. Der Wunsch, mehr Netto vom Brutto zu erhalten, sei kurzsichtig und stelle einen weiteren Schritt in Richtung Altersarmut dar.

Die Minijobs wurden bei ihrer Einführung – wie zahlreiche andere als prekär zu bezeichnende Arbeitsverhältnisse – als Option zum Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt bezeichnet. Bei derzeit 6,6 Millionen Beschäftigungsverhältnissen hat sich dieses Versprechen als falsch herausgestellt.  Die Betroffenen bleiben in diesen prekären Jobs hängen, da haben auch die Veränderungen in Richtung Midijobs nichts geändert. Im Gegenteil: Gerade der Aufbau der Beiträge zur Sozialversicherung trägt dazu bei, dass Stunden gekürzt werden.

Vor diesem Hintergrund erinnert die KAB an ihre schon 2022 erhobene Forderung, geringfügige Beschäftigungen grundsätzlich ab dem ersten verdienten Euro vollständig sozialversicherungspflichtig zu machen. Die Beitragspflicht soll dabei zunächst vollständig beim Arbeitgeber liegen und erst mit steigendem Einkommen schrittweise zu einer paritätischen Finanzierung übergehen.

Auch die Tatsache, dass zahlreiche Beschäftigte neben ihrer Berufstätigkeit noch einen Minijob ausüben, wirft ein zweifelhaftes Licht auf die Entlohnung in den meisten Betrieben.